Schulausflüge
Für Schülerinnen oder Schüler, welche an eintägigen Schulausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen, können die Kosten übernommen werden. Auch für Kinder, welche eine Kindertageseinrichtung/KIndertagespflege besuchen, können die Kosten für einen Ausflug oder eine Kinderfreizeit getragen werden. Die im Einzelfall entstehenden Kosten müssen belegt werden. Ausgenommen ist das Taschengeld.
* Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemein bildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
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Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth
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