Seit 2012 wird in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein einheitliches Zielsteuerungssystem für die Ziele nach § 48b SGB II nach gleichen Grundsätzen angewendet, das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesländer, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Spitzenverbände (komSpV) entwickelt worden ist.
Die Zielsteuerung im SGB II ist dabei so angelegt, dass sie den Jobcentern lokale Handlungsspielräume bei der Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglicht bzw. erweitert.
Alle Aktivitäten des Jobcenters Roth richten sich an den im § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II definierten Zielen aus:
• Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
• Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
• Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
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