Organisation
Damit wir den gesetzlichen Anforderungen und den regionalen Bedürfnissen gerecht werden, haben wir eine leistungsstarke Organisationsstruktur geschaffen, mit der wir unserem Auftrag gerecht werden wollen.
Im Bereich Arbeitsberatung/-vermittlung wird Sie Ihr/e Berater/in systematisch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützen und ist auch Ansprechpartner/in für Förder- und Qualifizierungsberatungen. Hier schließen Sie auch gemeinsam eine Eingliederungsvereinbarung ab. Die Arbeitsberatung/-vermittlung arbeitet nach der Philosophie des „Förderns und Forderns“.
Im Bereich der Leistungsgewährung werden Ihre Leistungsanträge bearbeitet und die Auszahlung sichergestellt.
Die Eingangszone ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie erstmalig einen Antrag auf Leistungen des Jobcenters stellen möchten. Sie hilft Ihnen auch bei allgemeinen Anfragen oder wenn Sie nur etwas abgeben möchten.
Sachbereich für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe können Sie gegen Entscheidungen des Jobcenters Widerspruch erheben, es erfolgt eine fachliche und rechtliche Überprüfung der Entscheidung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Jobcenter einzulegen. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch persönlich von jedem Betroffenen zu unterschreiben ist. Die Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail ist nicht formgerecht.
Sie erreichen uns:
09171/8508-0
09171/8508-59
Unsere
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
nach Termin-vereinbarung
Neuantragstellung:
Montag - Freitag
08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth
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