Mehrbedarfe


Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Mehrbedarf vorliegen:


    •    Schwangerschaft

    •    Alleinerziehend

    •    Menschen mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden.

    •    Personen, welche aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen.

    •    Bei dezentraler Warmwassererzeugung in der Unterkunft.

    •    Personen, bei welchen im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender nicht nur einmaliger Bedarf besteht.

Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter im Jobcenter Roth.

Sie erreichen uns:


        09171/8508-0

        09171/8508-59

        





Unsere

Öffnungszeiten:


Montag - Freitag

08:00 - 12.00 Uhr


Mo, Di, Do

14:00 - 16:00 Uhr

nur nach Termin-vereinbarung


Neuantragstellung:


Montag - Freitag

08:00 - 11:00 Uhr

Mehrbedarfe

Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth

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