Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Mehrbedarf vorliegen:
• Schwangerschaft
• Alleinerziehend
• Menschen mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden.
• Personen, welche aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen.
• Bei dezentraler Warmwassererzeugung in der Unterkunft.
• Personen, bei welchen im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender nicht nur einmaliger Bedarf besteht.
Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter im Jobcenter Roth.
Sie erreichen uns:
09171/8508-0
09171/8508-59
Unsere
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
nach Termin-vereinbarung
Neuantragstellung:
Montag - Freitag
08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Mehrbedarfe
Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth
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