Kosten der Unterkunft und Heizung
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs, welche als Karenzzeit bezeichnet wird, werden die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Heizkosten hingegen in angemessener Höhe.
Bei einem Mietverhältnis gehören zu den Unterkunftskosten die Kaltmiete und alle kalten Nebenkosten für die Wohnung.
Bei einer eigene Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung), welche selbst genutzt wird, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, z.B. Zinsbelastung, Hausnebenkosten. Jedoch nicht berücksichtigt werden die Tilgungsraten für Kredite.
Bei Personen unter 25 Jahren, welche aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen oder müssen gelten gesonderte gesetzliche Vorschriften. Hier ist bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit immer vor einer beabsichtigten Veränderung eine Anfrage beim Jobcenter erforderlich.
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Unterkunftskosten
Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth
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