Über den Regelbedarf des Bürgergelds hinaus können auch einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistungen gewährt werden. Der Gesetzgeber sieht folgende Leistungen vor:
• Erstausstattung der Wohnung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Erstausstattung für Bekleidung (individueller Sonderfall)
• Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Im Bereich des Jobcenters Roth werden einmalige Leistungen (Erstausstattung für Wohnung/bei Geburt/Bekleidung) vorrangig mit Gutscheinen über den Werkhof Regenbogen und/oder das Sozialkaufhaus Roth abgedeckt.
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