Sonderleistungen


Über den Regelbedarf des Bürgergelds hinaus können auch einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistungen gewährt werden. Der Gesetzgeber sieht folgende Leistungen vor:


    •    Erstausstattung der Wohnung

    •    Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

    •    Erstausstattung für Bekleidung (individueller Sonderfall)

    •    Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Im Bereich des Jobcenters Roth werden einmalige Leistungen (Erstausstattung für Wohnung/bei Geburt/Bekleidung) vorrangig mit Gutscheinen über den Werkhof Regenbogen und/oder das Sozialkaufhaus Roth abgedeckt.

Sie erreichen uns:


        09171/8508-0

        09171/8508-59

    





Unsere

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Sonderleistungen

Jobcenter Roth, Jobcenter Landkreis Roth

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