Regelleistungen
Die Höhe der Regelbedarfe werden durch den Gesetzgeber jährlich angepasst.
Stand: 01.01.2024
Veränderung gegenüber 2023 in Klammern
Regelbedarfsstufe 1:
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 Euro (+61 Euro)
Regelbedarfsstufe 2:
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaft 506 Euro (+55 Euro)
Regelbedarfsstufe 3:
Volljährige in Einrichtungen 451 Euro (+49 Euro)
Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro (+51 Euro)
Regelbedarfsstufe 5:
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro (+42 Euro)
Regelbedarfsstufe 6:
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro (+39 Euro)
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