Regelleistungen
Die Höhe der Regelbedarfe/des Sozialgelds werden durch den Gesetzgeber jährlich angepasst.
Stand: 01.01.2021
Regelbedarfsstufe 1:
Alleinstehende / Alleinerziehende 446 Euro (+ 14 Euro)
Regelbedarfsstufe 2:
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 401 Euro (+ 12 Euro)
Regelbedarfsstufe 3:
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 357 Euro (+12Euro)
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 357 Euro (+ 12 Euro)
Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 Euro (+ 45 Euro)
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 Euro (+ 1 Euro)
Regelbedarfsstufe 5:
Kinder von 0 bis 5 Jahren 283 Euro (+ 33 Euro)
Veränderung gegenüber 2020 in Klammern.
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